Marktordnung / AGB


Teilnahme (Verkaufsstand) an einem Trödelmarkt

Jeder Händler (gewerblich oder privat) ist verpflichtet die hier stehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und zu beachten.
Mit der Teilnahme an einem unserer Märkte erkennt jeder Händler diese Regeln rechtsverbindlich an.


Umweltschonung

Sämtliche Abfälle sowie Verpackungsmüll sind von jedem Händler / Aussteller nach Marktende mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regel erfolgt ein Platzverbot, die Kosten für die Entsorgung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt und wir behalten uns vor Anzeige zu erstatten.
Speisen- und Getränkestände müssen ausreichend große Mülleimer für Besucher aufstellen.
Der angefallene Müll ist von Händler mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.


Neuware / Reisegewerbekarte

Grundsätzlich ist Neuware erlaubt. Falls nicht, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Gewerbetreibende Händler müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein und diese bei Verlangen vorzeigen.
Attraktionen sowie Imbissstände jeglicher Art müssen bitte vorab angemeldet werden.


Haftung

1. Verantwortung des Händlers:
Pavillons, Sonnenschirme und andere Überdachungen sind so zu sichern, dass sie Wind und Sturm standhalten.
Jeder Händler ist eigenverantwortlich für die Sicherheit seines Verkaufsstandes.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von Pavillons, Sonnenschirme und andere Überdachungen resultieren, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen.

2. Elektrische Anlagen:
Bei der Nutzung elektrischer Anlagen sind die Betriebsmittel gemäß DGUV V3 zu prüfen.
Sofern ein Stromgenerator verwendet wird, ist ein geeigneter Standort in Absprache mit dem Veranstalter auszuwählen.
Der Generator darf keine Geruchsbelästigung verursachen und muss den Vorgaben der TA-Lärm entsprechen.

3. Gasflaschen:
Das Mitführen und Betreiben von Gasflaschen ist grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahme kann nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters erfolgen, wobei der Nachweis einer gesonderten Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter unaufgefordert vorzulegen.

4. Änderungen und Absagen:
Sollte ein Trödelmarkt-Termin geändert oder durch behördliche Auflagen eingeschränkt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Trödelmarkt nach eigenem Ermessen abzusagen oder gemäß der erteilten Genehmigung durchzuführen.
Im Falle einer Absage durch den Veranstalter hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, eventuell bereits gezahlte Standmieten gutzuschreiben.

5. Kosten und Ansprüche:
Bei Nichtdurchführung des Trödelmarktes (z.B. aufgrund behördlicher Auflagen) beschränken sich alle daraus entstehenden Kosten sowie Ansprüche der Teilnehmer auf die Gutschrift der gezahlten Standmiete.
Der Veranstalter haftet nicht für eventuell entstehende Kosten aufgrund kurzfristiger Absagen oder Änderungen eines Trödelmarkt-Termins.

6. Abbruch des Trödelmarktes:
Wird ein Trödelmarkt abgebrochen (z.B. aufgrund von Unwetter), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, bereits gezahlte Standmieten zurückzuerstatten.
Für etwaige Einnahmeverluste oder Kosten, die dem Händler entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Das finanzielle Risiko obliegt einzig beim Verkäufer / Händler.


Fliegende Bauten

Fahrgeschäfte, Zelte und andere fliegende Bauten, die gemäß § 78 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) klassifiziert sind, müssen TÜV-geprüft und verkehrssicher sein.
Der Betreiber ist verpflichtet, seinen Verkaufsstand vor der Inbetriebnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde abnehmen zu lassen.
Alle elektrischen Betriebsmittel müssen gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) geprüft sein.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der fliegenden Bauten oder deren Betrieb resultieren, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen.


Pflichte / Verbote

Der Verkauf der nachfolgend aufgeführten Artikel ist strengstens verboten:

1. Nationalsozialistisches Propagandamaterial
2. Waffen jeglicher Art gemäß dem Waffenschutzgesetz (einschließlich offen liegender Messer)
3. Raubkopien
4. Fälschungen
5. Replikate
6. Nicht lizenziertes Tonträgermaterial (z. B. gebrannte CDs)
7. Pornografische Artikel
8. Artikel, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen (FSK)
9. Lebende Tiere

Alkoholausschank:

Der Ausschank von Alkohol ist nur mit einer gültigen Ausschankgenehmigung gestattet.
Jeder Ausschank muss vorab beim Veranstalter angemeldet werden. Beim Verkauf von Alkohol ist das Jugendschutzgesetz zwingend einzuhalten.

Standplatz und Marktordnung:

Beim Befahren des Trödelmarktes wird ein Standplatz zugewiesen.
Eine eigenmächtige Auswahl eines Standplatzes ist nicht gestattet.

Der Standaufbau darf samstags erst ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr erfolgen.
Der Abbau beginnt nach Marktende.
Der Zugang zum Markt mit einem PKW ist erst nach Marktende gestattet.

Der Verkauf ist samstags ab 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 11:00 Uhr erlaubt (ausgenommen am verkaufsoffenen Sonntag, an dem der Verkauf erst ab 13:00 Uhr gestattet ist).

Sicherheitsvorschriften:

Jeder Händler / Teilnehmer ist verpflichtet, die Rettungswege von 4,50 m durchgehend freizuhalten. Dies gilt auch für das Aufstellen von Kleiderständern oder ähnlichem.
Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich einer Anzeige, Bußgeldern und einem Platzverbot.

Musikwiedergabe:
Bei der Nutzung von Musikwiedergabe an seinem Verkaufsstand ist jeder Händler verpflichtet, die Wiedergabe bei der Gema vorab anzumelden.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Kosten in diesem Zusammenhang.


Werbung

Das Verteilen von Werbeflyern, etc., sowie das Aufhängen von Plakaten auf unseren Märkten ist nicht gestattet.
Ausnahmen werden nur mit der vorherigen Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Bei widerrechtlichem Handeln muss mit entsprechender Konsequenz gerechnet werden!


Stand: 08 / 2024
Gerichtstand für alle Rechtsfragen ist das Amtsgericht Cuxhaven.