» Start // Marktordnung

 

 

                      


 
Unsere Marktordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Stand: 04/2011 
 
Standkarte:
Jeder Händler (gewerblich oder privat ) enthält eine Standkarte.
Diese Standkarte ist nach § 70 b der Gewerbeordnung von Jedem komplett auszufüllen
und gut sichtbar an seinem Verkaufsstand, Infostand, o. ä. anzubringen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift trägt der jeweilige Anbieter
sämtliche sich eventuell daraus ergebenen Konsequenzen.
Jeder Händler, der einen Standplatz auf unseren Märkten anmietet,
ist verpflichtet sich die Rückseite unserer Standkarte komplett durchzulesen und
die auf der Rückseite aufgeführte Marktordnung und allgemeinen Teilnahmebedingungen,
wie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und zu beachten.
Mit der Teilnahme an einem unserer Märkte erkennt jeder Händler alle
diese Regeln rechtsverbindlich an.
 
Umweltschonung:
Um unsere Umwelt zu schonen, müssen Sie als Anbieter auf unseren Außenmärkten
einen Aschenbecher sichtbar an Ihrem Standplatz haben,
damit die Zigarettenkippen nicht überall in der Gegend herumliegen.
Bei Hallenmärkten gilt sowohl für Händler als auch Besucher ein absolutes Rauchverbot!
Wir erheben auf einigen Märkten eine Reinigungskaution von 20 € pro Stand.
Diese wird beim Verlassen des sauberen Standplatzes am Tage der Veranstaltung,
nicht vor 17:00 Uhr zurückerstattet.
Sämtliche Abfälle sowie Verpackungsmüll u.s.w. sind von jedem Händler/Aussteller
selbst mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regel erfolgt ein Platzverbot und u.U. eine Anzeige.
Neuware/Reisegewerbekarte:
Grundsätzlich ist Neuware erlaubt. Falls nicht, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen !
Gewerbetreibende Händler müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein
und diese bei Verlangen vorzeigen. Attraktionen jeder Art bitte telefonisch anmelden.
 
Wichtige Hinweise:
Der Verkauf von nationalsozialistischem Propagandamaterial,
Waffen jeglicher Art laut Waffenschutzgesetz, dies sind auch offen liegende Messer
aller Art, Raubkopien und pornographische Artikel jeglicher Art,
sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist strengstens verboten.
Jeder Händler/Teilnehmer ist verpflichtet die Rettungswege von 4,50m freizuhalten.
Zuwiderhandlungen können zu rechtliche Konsequenzen wie eine Anzeige,
Bußgeld und einem Platzverbot führen.
 
Werbung:
Das Verteilen von Werbeflyern, etc., wie das Aufhängen von Plakaten
auf unseren Märkten ist nur mit der vorherigen Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
Bei widerrechtlichem Handeln muss mit entsprechender Konsequenz gerechnet werden!
 
Gerichtstand für alle Rechtsfragen ist das Amtsgericht Lüdenscheid.