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Unsere
Marktordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Stand:
04/2011 |
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| Standkarte: |
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Jeder Händler (gewerblich oder privat ) enthält eine
Standkarte. |
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Diese Standkarte ist nach § 70
b der Gewerbeordnung von Jedem komplett auszufüllen |
| und gut
sichtbar an seinem Verkaufsstand, Infostand, o. ä.
anzubringen. |
| Bei
Nichtbeachtung dieser Vorschrift trägt der jeweilige
Anbieter |
| sämtliche
sich eventuell daraus ergebenen Konsequenzen. |
| Jeder Händler, der einen
Standplatz auf unseren Märkten anmietet, |
| ist verpflichtet sich die
Rückseite unserer Standkarte komplett durchzulesen und |
| die auf der Rückseite aufgeführte Marktordnung und
allgemeinen Teilnahmebedingungen, |
| wie unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und
zu beachten. |
| Mit der Teilnahme an einem unserer Märkte erkennt jeder
Händler alle |
| diese Regeln rechtsverbindlich an. |
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| Umweltschonung: |
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Um unsere Umwelt zu schonen, müssen Sie als Anbieter auf
unseren Außenmärkten |
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einen Aschenbecher sichtbar an Ihrem Standplatz haben, |
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damit die Zigarettenkippen nicht überall in der Gegend
herumliegen. |
| Bei
Hallenmärkten gilt sowohl für Händler
als auch Besucher
ein absolutes Rauchverbot! |
| Wir
erheben auf einigen Märkten eine Reinigungskaution von 20 € pro
Stand. |
| Diese
wird beim Verlassen des sauberen Standplatzes am Tage der
Veranstaltung, |
| nicht vor
17:00 Uhr zurückerstattet. |
| Sämtliche
Abfälle sowie Verpackungsmüll u.s.w. sind von jedem Händler/Aussteller |
| selbst
mitzunehmen und selbst zu entsorgen. |
| Bei
Nichtbeachtung dieser Regel erfolgt ein Platzverbot und u.U.
eine Anzeige. |
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| Neuware/Reisegewerbekarte: |
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Grundsätzlich ist Neuware erlaubt. Falls nicht, so wird
ausdrücklich darauf hingewiesen ! |
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Gewerbetreibende Händler müssen im Besitz einer
gültigen Reisegewerbekarte
sein |
| und
diese bei Verlangen vorzeigen.
Attraktionen jeder Art bitte telefonisch anmelden. |
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| Wichtige Hinweise: |
| Der
Verkauf von nationalsozialistischem Propagandamaterial,
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Waffen jeglicher Art laut Waffenschutzgesetz, dies sind auch
offen liegende Messer |
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aller Art,
Raubkopien und pornographische Artikel jeglicher Art,
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sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist
strengstens verboten. |
| Jeder Händler/Teilnehmer ist verpflichtet
die Rettungswege von 4,50m freizuhalten. |
| Zuwiderhandlungen können zu rechtliche
Konsequenzen wie eine Anzeige,
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Bußgeld und einem Platzverbot führen. |
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| Werbung: |
| Das Verteilen von
Werbeflyern, etc., wie das Aufhängen von Plakaten
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| auf unseren Märkten ist
nur mit der vorherigen Genehmigung des Veranstalters
erlaubt. |
| Bei widerrechtlichem
Handeln muss mit entsprechender Konsequenz gerechnet
werden! |
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| Gerichtstand für alle Rechtsfragen ist das Amtsgericht
Lüdenscheid. |